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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR HOUSEID-LEISTUNGEN (B2B)

Vertragsrahmen für digitale, Implementierungs-, Analyse- und Supportleistungen von HouseID an Unternehmen.

Gültig ab: 2026-08-26Versionsstand: houseid-legal-2026-08-26.1
Die tschechische Fassung ist rechtlich maßgeblich. Diese Übersetzung dient dem Verständnis.
B.1

Diese Bedingungen regeln digitale, Implementierungs-, Analyse-, Beratungs-, Schulungs- und Supportleistungen von HouseID für Unternehmer. Mit Annahme einer Bestellung, Vertragsunterzeichnung oder Aktivierung einer entgeltlichen Leistung bestätigt der Kunde sein unternehmerisches Handeln und seine Vertretungsmacht.

B.2

Rangfolge: (1) unterzeichneter Einzelvertrag, (2) Bestellung/SOW, (3) AVV für personenbezogene Daten, (4) SLA und Sicherheitsanlage, (5) diese AGB, (6) sonstige Richtlinien. Ein späteres Dokument geht nur hinsichtlich ausdrücklich genannter Änderungen vor. Werbung oder mündliche Zusagen ändern den Umfang nicht.

B.3

Die Bestellung nennt Kunde, Projekte und Immobilien, Länder, Segmente, Module, Nutzer, Preis, Währung, Abrechnung, Meilensteine, Abnahme, Support, Erstlaufzeit, Verlängerung, Grenzen und Sonderanforderungen. Ein leeres Wahlfeld begründet keine Pflicht. Änderungen bedürfen eines schriftlichen Change Requests.

B.4

HouseID erbringt Leistungen fachgerecht. Zeitpläne setzen rechtzeitige Mitwirkung des Kunden und Dritter voraus. Der Kunde benennt Projektverantwortlichen, Kontoadministrator und Fachkontakte und liefert rechtmäßig nutzbare, richtige und angemessen vollständige Unterlagen. Verzögerungen verlängern Termine um Behinderung und Wiederanlaufzeit.

B.5

Bei vereinbarter Abnahme nimmt der Kunde binnen zehn Arbeitstagen ab oder beschreibt einen reproduzierbaren wesentlichen Kriterienmangel. Schweigen bei Produktivnutzung gilt als Abnahme, ohne verdeckte Mängel oder zwingende Rechte zu berühren. Mindestbereitschaft ist nur ein Prozesssignal, kein Nachweis vollständiger oder erfolgreicher Drittimporte.

B.6

Konten sind persönlich. Der Kunde verantwortet Einladungen, Rollen, regelmäßige Prüfungen und rechtzeitigen Entzug. Zugangsdaten dürfen nicht geteilt werden; MFA ist für Administrator- und festgelegte Rollen Pflicht. Kontogefährdungen sind unverzüglich zu melden.

B.7

Preis, Währung, Abrechnungszeitraum und Fälligkeit stehen in der Bestellung. Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Mangels anderer Vereinbarung ist eine richtige Rechnung in 14 Tagen fällig. Einwendungen sind binnen zehn Arbeitstagen konkret zu erheben; der unstreitige Teil ist fristgerecht zu zahlen. Verzug löst gesetzliche Zinsen und Kosten aus.

B.8

Verlängerung und Indexierung gelten nur bei ausdrücklicher Bestellung. Automatische Verlängerung muss Folgelaufzeit und eine Nichtverlängerungsfrist von mindestens 60 Tagen nennen. HouseID darf Preise nicht allein per Portalhinweis ändern. Preisänderungen für Folgeperioden bedürfen rechtzeitiger Mitteilung und Nichtverlängerungsmöglichkeit.

B.9

Verfügbarkeitsziel und Support stehen in SLA oder Bestellung. Mangels anderer Vereinbarung beträgt das Monatsziel des Produktivportals 99,5 %, ausgenommen angekündigte Wartung, höhere Gewalt, Kundennetz, rechtswidrige Angriffe außerhalb angemessener Kontrolle und Drittleistungen. Servicegutschriften sind nur bei ausgefüllter Tabelle die alleinige finanzielle SLA-Abhilfe.

B.10

Der Kunde besitzt Kundendaten. HouseID besitzt Leistung, Software, Methoden, Vorlagen, allgemeine Modelle und anonymisiertes Know-how, nicht konkrete vertrauliche Kundendaten. Der Kunde gewährt ein begrenztes Verarbeitungsrecht nur für Bereitstellung, Sicherheit, Support und belegte Verbesserung. Identifizierbare Kundendaten dürfen nur mit gesonderter ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zum Training allgemeiner KI-Modelle genutzt werden.

B.11

Während der Laufzeit kann der Kunde gewöhnlich exportierbare Daten im verfügbaren maschinenlesbaren Format exportieren. Bei Ende gewährt HouseID mindestens 30 Kalendertage Abruf und angemessene Wechselhilfe. Die maximale Einleitungsfrist beträgt zwei Monate, der Standardübergang 30 Tage, sofern kein technisch erforderlicher und begründeter längerer Zeitraum mitgeteilt wird. Ab 12. Januar 2027 fallen keine Wechselentgelte an; bis dahin nur nachgewiesene gesetzlich zulässige Direktkosten.

B.12

Nach erfolgreichem Wechsel oder Ablauf der Abruffrist löscht HouseID exportierbare aktive Kundendaten aus Produktivsystemen, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrung, Sicherheitssperren und rotierender Sicherungen. Sofern Bestellung oder AVV keine kürzere Frist vorsehen, erfolgt die Löschung aus dem laufenden Betrieb binnen 90 Tagen. Auf Anfrage dokumentiert HouseID Umfang, Ausnahmen und geplanten Ablauf der Sicherungen.

B.13

Drittleistungen und BEIT sind nur bei Bestellung enthalten. HouseID verantwortet eigene Integration und Anbieterauswahl im gesetzlich gebotenen Umfang, garantiert aber kein fremdes System außerhalb seiner Kontrolle. Externer Import ist erst mit belegter Empfängerbestätigung abgeschlossen. Wesentliche Abhängigkeiten werden vorab offengelegt.

B.14

KI-Berater und modellierte Ausgaben können falsch, unvollständig oder veraltet sein. Sie sind als KI gekennzeichnet, unterstützen Nutzer und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs-, Sicherheits-, Technik- oder Fachprüfung. Wesentliche Tatsachen sind zu prüfen; Entscheidungen mit rechtlicher, finanzieller, Sicherheits- oder Personalwirkung bedürfen menschlicher Freigabe.

B.15

Jede Partei schützt nichtöffentliche geschäftliche, technische, Sicherheits- und personenbezogene Informationen mindestens wie eigene vergleichbare Informationen und stets angemessen. Ausgenommen sind nachweislich öffentliche, rechtmäßig bekannte, unabhängig entwickelte oder rechtmäßig erhaltene Informationen. Gesetzliche Offenlegung wird soweit zulässig angekündigt und begrenzt.

B.16

Die Haftung von HouseID für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung natürlicher Rechte und gesetzlich nicht beschränkbare Fälle ist unbegrenzt. Für sonstige direkte Vermögensschäden gilt innerhalb von zwölf Monaten der höhere Betrag aus (a) den für die betroffenen Leistungen in den vorangegangenen zwölf Monaten gezahlten oder fälligen Entgelten und (b) einem in der Bestellung ausdrücklich genannten Mindestlimit. Soweit bei einfacher Fahrlässigkeit zulässig, sind indirekte Schäden, entgangener Gewinn, Chancen- und Reputationsverlust ausgeschlossen. Rechte betroffener Personen und zwingende DSGVO-Haftung bleiben unberührt.

B.17

HouseID darf die betroffene Leistung bei unmittelbarem Sicherheitsrisiko, rechtswidriger Nutzung oder mehr als 15 Tagen Zahlungsverzug nach mindestens fünf Tagen Ankündigung verhältnismäßig sperren. Grund und Umfang werden vorher, sonst unverzüglich danach mitgeteilt. Daten werden nicht allein wegen Nichtzahlung vor Ablauf der Exitfrist gelöscht.

B.18

Der Vertrag endet gemäß Bestellung, Vereinbarung oder Kündigung. Eine behebbare wesentliche Verletzung ist binnen 15 Tagen nach konkreter Aufforderung zu beheben. Sofortige Beendigung ist bei unbehebbarem Verstoß, Insolvenz oder erheblichem Sicherheits- oder Rechtsrisiko möglich. Fällige Zahlungen, Vertraulichkeit, IP, AVV, Export, Löschung und Haftung bleiben bestehen.

B.19

HouseID darf diese AGB aus rechtlichen, Sicherheits- oder Funktionsgründen ändern. Wesentliche Änderungen werden aktiven Kunden mindestens 30 Tage vorher mit Zusammenfassung mitgeteilt. Vorausbezahlte Zeiträume werden nicht rückwirkend verschlechtert; widersprechende Kunden können die betroffene Leistung vor Wirksamkeit sanktionsfrei beenden, außer bei zwingendem Recht.

B.20

Es gilt tschechisches Recht ohne Kollisionsnormen. Bevollmächtigte versuchen binnen 30 Tagen eine Einigung. Für Unternehmerstreitigkeiten wird, soweit zulässig, die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von HouseID in Prag vereinbart. Zwingende Zuständigkeit und Eilrechtsschutz bleiben unberührt.

Fragen zu Datenschutz, Sicherheit oder Bedingungen: info@houseid.cz

Diese öffentliche Fassung enthält keine internen Compliance-Kontrollen oder Veröffentlichungssperren von HouseID.

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