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REGISTER DER UNTERAUFTRAGSVERARBEITER UND ÜBERMITTLUNGEN

Aktuelle Übersicht zu Anbieter- und Integrationskategorien, Zwecken und Änderungen.

Gültig ab: 2026-08-26Versionsstand: houseid-legal-2026-08-26.1
Die tschechische Fassung ist rechtlich maßgeblich. Diese Übersetzung dient dem Verständnis.
H.1

Cloudflare — Infrastruktur für Website und Portale, Workers, Access, Netzschutz sowie Datenbank- und Objektspeicher gemäß aktiver Konfiguration. Genaue Vertragseinheit, Ort, Rolle, AVV und Übermittlungsmechanismus stehen im Vertrag und im dienstbezogenen Lieferantenregister. Primärer Kunden-Dokument- und Datenbankspeicher ist für EU-Gerichtsbarkeit konfiguriert; globale Netzwerk- und Supportflüsse können geeignete Garantien erfordern.

H.2

BEIT oder anderer Integrationsempfänger — nur bei ausdrücklicher Nennung in Bestellung oder genehmigter Übergabe. Vor Produktivübermittlung müssen Rechtsträger, Land, Kontakte, Zweck, Verantwortlichen-/Auftragsverarbeiterrolle, Sicherheit, AVV bzw. passende Vereinbarung und minimiertes Datenmanifest dokumentiert sein. Bis dahin werden keine personenbezogenen Produktivdaten übermittelt.

H.3

Weitere E-Mail-, Monitoring-, Support-, Analyse- oder Identitätsanbieter werden vor Nutzung mit personenbezogenen Produktivdaten öffentlich erfasst. Der Eintrag nennt Rechtsträger, Land, Zweck, Datenkategorien, Ort, Unterauftrag, Transferinstrument, Startdatum und Änderungsmitteilung. Entwicklungswerkzeuge ohne Produktivdaten stehen getrennt im internen Lieferantenregister.

H.4

HouseID führt öffentliches Änderungsdatum und Abonnement. Neue Unterauftragsverarbeiter werden erst nach Due Diligence, Art.-28-Vertrag, Transferprüfung und 30-Tage-Mitteilung eingesetzt, außer im Sicherheitsnotfall. Notfalleinsatz wird dokumentiert, unverzüglich gemeldet und zeitlich/datenmäßig begrenzt.

Fragen zu Datenschutz, Sicherheit oder Bedingungen: info@houseid.cz

Diese öffentliche Fassung enthält keine internen Compliance-Kontrollen oder Veröffentlichungssperren von HouseID.

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