HouseID-Rechtszentrum · F
RICHTLINIE ZUR ZULÄSSIGEN NUTZUNG UND KI-TRANSPARENZ
Sichere und zulässige Portalnutzung sowie transparente Regeln für Berater und KI-Funktionen.
Nutzer dürfen Verfügbarkeit/Sicherheit nicht beeinträchtigen, Authentifizierung/Rollen umgehen, unbefugt scannen oder testen, Malware einbringen, unverhältnismäßig automatisiert extrahieren, geschützte Komponenten analysieren oder Identitäten vortäuschen. Sicherheitsforschung erfordert vorherigen schriftlichen Umfang.
Verboten sind rechtswidrige, täuschende, diskriminierende, belästigende oder rechtsverletzende Inhalte, unrechtmäßig erlangte Daten, verdeckte Überwachung, unerwünschte Werbung und Entscheidungen unter Verstoß gegen Arbeits-, Verbraucher-, Wettbewerbs-, Sanktions-, Export- oder sonstiges Recht.
Ohne ausdrückliche Freigabe dürfen keine besonderen Kategorien, Biometrie, Straf-, Gesundheits- oder Kinderdaten, Zahlungskarten, Passwörter, private Schlüssel, Staatsgeheimnisse oder lokalisierungspflichtige Daten hochgeladen werden. Überflüssiges ist zu entfernen und Berechtigung sicherzustellen.
Bei direkter KI-Interaktion wird dies klar mitgeteilt. Synthetische Inhalte zur Weiterverwendung werden, soweit technisch/rechtlich erforderlich, als KI-erzeugt oder -unterstützt gekennzeichnet. HouseID führt ein KI-Register zu Modell/Anbieter, Zweck, Grenzen, Eingaben, menschlicher Aufsicht und Risikoverantwortung.
KI darf nicht für Manipulation, Social Scoring, Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit, unzulässige Emotionserkennung, verbotene Biometriedatenbanken oder ausschließlich automatisierte erhebliche Entscheidungen genutzt werden. Neue hochriskante/unklare Fälle brauchen vor Einsatz Rechts-, Sicherheits- und DSFA/KI-Risikoprüfung.
HouseID kann gefährliche Inhalte blockieren, Funktionen begrenzen, Abhilfe verlangen, nötige Beweise sichern und bei schwerem/wiederholtem Verstoß Konten sperren. Maßnahmen sind verhältnismäßig und überprüfbar; soweit zulässig werden Gründe und Kontakt genannt. Akute Gefahren können ohne Vorwarnung behandelt werden.